Der Weg zum Weltgericht

Von Werner Hörtner · · 2012/12

Die, die Verbrechen begehen, müssen wissen, dass sie einer Strafe nicht entgehen“, erklärte Luis Moreno Ocampo im Vorjahr beim Alpbacher Forum in Tirol. Damals war der argentinische Richter Chefankläger des „Internationalen Strafgerichtshofes“. Diese seit zehn Jahren amtierende Einrichtung ist der erste ständige internationale Gerichtshof zur Ahndung schwerer Menschenrechtsverletzungen. Auch wenn das Strafgericht noch Mängel und Schwachstellen aufweist, so bedeutete seine Gründung dennoch einen Meilenstein auf dem Weg hin zu einer allgemein verbindlichen weltweiten Rechtsinstanz.

Der Weg zu einer globalen Strafgerichtsbarkeit begann in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit dem Versuch, das historische Recht der Staaten auf Kriegsführung (ius ad bellum) in völkervertragsrechtliche Normen zu fassen. Die geschlossenen Abkommen und Konventionen erwiesen sich jedoch als zahnloser Tiger, fehlte es doch an der Möglichkeit, Verstöße gegen die Regeln zu ahnden. Die Erschütterungen des Ersten Weltkriegs führten dann 1922 zur Gründung eines „Ständigen Internationalen Gerichtshofes“, aus dem 1945 der „Internationale Gerichtshof“ entstand.

Auf den folgenden Thema-Seiten kommen zwei der international renommiertesten Experten des Völkerstrafrechts zu Wort: Wolfgang Kaleck und Manfred Nowak. Ersterer ist seit vielen Jahren darum bemüht, internationale Konzerne wie Mercedes Benz und Nestlé auf die Anklagebank zu bringen; Nowak hat bereits das Konzept eines Weltgerichtshofes entworfen, über dessen Approbierung durch den UN-Menschenrechtsrat er sich zuversichtlich zeigt. Dieses Konzept sieht auch die Einbeziehung von Unternehmen und internationalen Institutionen wie Weltbank und Internationalen Währungsfonds in eine strafrechtliche Verantwortung vor.

Im letzten halben Jahrhundert sind bei der Entwicklung des Völkerstrafrechts wichtige Fortschritte gelungen, viel ist aber noch tun; wie Wolfgang Kaleck sagt: „Ohne die Geltung von gleichem Recht für alle lässt sich schwerlich eine globale Rechtsordnung aufbauen.“

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